Hausversicherung: Was sagt das Gesetz?

Mieter: eine Verpflichtung

Für jeden Mieter sieht das Gesetz Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989 vor, dass er verpflichtet ist, eine Versicherung gegen die Risiken abzuschließen, auf die er als Mieter reagieren muss. Die Hausversicherung ist daher eine Voraussetzung für den Zugang zu Wohnraum und der Vermieter kann eine jährliche Bescheinigung über die Hausversicherung beantragen. Diese Versicherung garantiert dem Eigentümer eine Entschädigung im Schadensfall.

Besitzer: eine starke Empfehlung

Das Gesetz schreibt im Gegensatz zu Mietern nicht vor, dass Vermieter eine Hausversicherung abschließen müssen. Andererseits ist eine zivilrechtliche Haftung, die Sachschäden oder Körperverletzungen anderer abdeckt, von wesentlicher Bedeutung. Die Hausratversicherung mit mehreren Risiken deckt die Unterkunft und das Eigentum der Bewohner der Unterkunft im Falle von Bränden, Wasserschäden, Straftaten und anderen Arten von Ansprüchen ab.