Autoversicherung: Was sagt das Gesetz?

Das Gesetz von 1958 machte die Kfz-Versicherung obligatorisch. Dazu muss Ihr Auto mindestens mit einer Haftpflichtversicherung versichert sein, die von den Versicherern auch als Haftpflichtversicherung bezeichnet wird. Es deckt Sachschäden und / oder Körperverletzungen anderer ab. Beispiel: Verletzung eines Fußgängers oder eines Passagiers, Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs.

Autoversicherung: Was sind die Garantien?

  • Zivilrechtliche Haftung (obligatorisch)
  • Glasscherben
  • Raub
  • Feuer
  • Kollision
  • Juristischer Schutz
  • Unterstützung / Fehlerbehebung
  • Persönliche Garantie des Fahrers
  • Unwetter
  • Naturkatastrophen und technologische Katastrophen sowie Terroranschläge
  • Beschädigen Sie alle Unfälle